Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen Ihnen als „Charterer“ und Rollyboot Hausboote als „Vercharterer“ für die Anmietung eines Hausbootes abgeschlossen wird. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie (Charterer) diese Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
1. Vertragsabschluss
Durch das Absenden des Buchungsformulars im Internet gibt der Charterer dem Vercharterer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dieses Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein rechtskräftiger Vertrag, und somit die Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vercharterer, erfolgt erst mit dem Versand einer Buchungsbestätigung vom Vercharterer an den Charterer. Falls der Charterer seine Anfrage per E-Mail oder telefonisch stellt, unterbreitet der Vercharterer ihm ein Vertragsangebot, das der Charterer bestätigen muss. Durch die Bestätigung des Angebots akzeptiert der Charterer den Vertrag. Der Vercharterer muss diesen Vertrag durch eine Buchungsbestätigung für rechtskräftig erklären. Da der Vercharterer unmittelbar nach Vertragsabschluss mit seiner Tätigkeit beginnt, verzichtet der Charterer mit seiner ausdrücklichen Zustimmung auf sein gesetzlich vorgeschriebenes 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss.
2. Preise und Zahlungsfälligkeit
Innerhalb von 4 Tagen nach Versand der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Charterpreises fällig. Der Restbetrag muss spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt beglichen werden. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Charterpreis sofort zahlbar. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vercharterers zu leisten. Sollte der Charterer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig und vollständig nachkommen, behält sich der Vercharterer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Stornierung / Vertragsrücktritt
Der Charterer hat das Recht, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Chartervertrag zurückzutreten. Die Stornierungskosten betragen:
– 50% des Charterpreises, wenn das Rücktrittsschreiben weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt eingeht.
– 90% des Charterpreises, wenn das Rücktrittsschreiben weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt eingeht.
Sofern das Hausboot weitervermietet werden kann, behält sich der Vercharterer das Recht vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 150,- € zu erheben. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Unverfügbarkeit
Falls der Vercharterer aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht in der Lage ist, das Hausboot bereitzustellen, erhält der Charterer sämtliche bereits getätigten Zahlungen in vollem Umfang zurück. Der Vercharterer übernimmt keine Verantwortung für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder andere Unterbrechungen in Notfällen, ebenso wenig in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder ähnlichen Umständen.
5. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes
Die Übernahme des Hausboots erfolgt ab 15.00 Uhr am Anreisetag, und die Rückgabe muss bis 10.00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Der Vercharterer übergibt das Hausboot in technisch einwandfreiem, betriebsbereitem, vollgetanktem und sauberem Zustand. Während der Übergabe erhält der Charterer eine Einweisung in die Nutzung des Hausboots. Charterer und Vercharterer überprüfen gemeinsam das Hausboot und seine Einrichtung auf mögliche Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, muss der Charterer den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden informieren.
Bei der Rückgabe überprüft der Vercharterer erneut das Hausboot und behält sich das Recht vor, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden gemäß der Haftungsklausel zu berechnen. Der Charterer ist verantwortlich dafür, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe werden dem Charterer EUR 25,- pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Zahlung des vollen Charterpreises sowie etwaiger zusätzlicher Kosten aufgrund der Überschreitung. Sollte durch die Verspätung eine Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.
6. Bootsführer
Der Bootsführer muss volljährig sein und haftet gemeinsam mit dem Charterer gesamtschuldnerisch für den gemieteten Gegenstand. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls er der Ansicht ist, dass der Bootsführer nicht in der Lage ist, die erforderliche Verantwortung gesamtschuldnerisch zu übernehmen. In einem solchen Fall erfolgt die Rückerstattung der bereits vom Charterer geleisteten Zahlungen. Weitere Ansprüche des Charterers bestehen nicht.
7. Benutzung des Hausbootes
Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Der Charterer verpflichtet sich, den Anweisungen der Wasserschutzpolizei und anderer Behörden Folge zu leisten. Es dürfen nur die maximal erlaubte Anzahl von Personen (4) an Bord genommen werden, und Wettfahrten sind untersagt. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall gestattet und muss dem Vercharterer sofort telefonisch gemeldet werden. Das Abschleppen des Charterboots ist nur nach Rücksprache mit dem Vercharterer erlaubt, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Grundberührungen und kleine Unfälle müssen dem Vercharterer bei der Rückgabe gemeldet werden. Bei schlechten Wetterverhältnissen, ab Windstärke 4, darf das Charterboot nicht mehr auslaufen, und es ist der nächstgelegene Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.
Tritt während der Charterzeit ein Schaden am Hausboot oder der Ausrüstung auf, muss der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch informieren, um die Reparatur abzustimmen. Kosten für Verschleißschäden und nicht verschuldete Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese im Voraus mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgetauschten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen unverzüglich der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien, Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer erstellt einen kurzen Bericht mit Skizze, den alle Havariebeteiligten unterzeichnen. Dieser Bericht wird dem Vercharterer bei der Rückkehr übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Das Grillen an Bord erfolgt auf eigene Gefahr. Das Grillzubehör wird vom Vercharterer gestellt, und die Verwendung von eigenem Grillzubehör ist nicht erlaubt. Das Untervermieten oder Verleihen des Hausbootes ist untersagt.
8. Haftung
Im Charterpreis ist eine Kasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1.000,- sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten. Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, müssen vom Charterer zusätzlich zur hinterlegten Kaution ersetzt werden. Eine Kaution von EUR 500,00 pro Chartertörn ist vor Fahrtantritt in bar zu hinterlegen. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde.
Wenn der Charterer einen Schaden verursacht, der die Weitervermietung des Charterbootes unmöglich macht, kann der Vercharterer die Charterausfallkosten beim Charterer geltend machen. Der Vercharterer hat das Recht, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Falls Charterer und Bootsführer nicht identisch sind, haften beide gesamtschuldnerisch.
Mängel am Charterboot müssen dem Vercharterer sofort gemeldet werden. Der Charterer ist nicht berechtigt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln, die die Gesamtnutzung des Bootes nicht wesentlich beeinträchtigen, begründet weder einen Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt.
Bei technischen Problemen während der Fahrt ist der Vercharterer umgehend zu informieren. Selbstverschuldete Probleme werden dem Charterer in Rechnung gestellt. Die Nutzung des Hausbootes und seines Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Ebenso haftet der Vercharterer nicht für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder seiner Begleiter. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.